Allgemeine Geschäftsbedingungen

Digital Electronic Gebert UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Stand: März 2026

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie entsprechen den Empfehlungen des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. für den Handel mit elektronischen Bauelementen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Digital Electronic Gebert UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachfolgend „DEG") gegenüber dem Käufer.
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, DEG hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von DEG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. DEG kann dieses Angebot innerhalb von 10 Werktagen durch Auftragsbestätigung oder Lieferung annehmen.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  4. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von DEG.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Geldern, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
  3. Bei Zahlungsverzug ist DEG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  5. Preisänderungen bei Lieferzeiten über 4 Monate bleiben vorbehalten, sofern sich Rohstoff- oder Beschaffungskosten wesentlich verändert haben.

§ 4 Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
  2. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlicher Maßnahmen, Versorgungsengpässe auf dem Halbleitermarkt oder anderer unvorhersehbarer Hindernisse berechtigen DEG zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
  3. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.
  4. DEG ist berechtigt, die Lieferung von einer ausreichenden Eigenbelieferung abhängig zu machen, sofern DEG die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.

§ 5 Gefahrübergang und Versand

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald DEG die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat (§ 447 BGB).
  2. Transportschäden sind unverzüglich dem Spediteur bzw. Frachtführer zu melden und zu dokumentieren.
  3. DEG versichert die Ware auf Wunsch des Käufers gegen Transportschäden. Die Kosten trägt der Käufer.

§ 6 Mängelhaftung und Gewährleistung

  1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln sofort bei Übergabe, schriftlich geltend zu machen.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen ist DEG nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Bauteile, die nach Lieferung verändert, unsachgemäß behandelt, übermäßig beansprucht oder außerhalb der Spezifikation betrieben wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  5. DEG handelt ausschließlich mit Original-Markenprodukten von autorisierten Herstellern oder aus geprüften Quellen. Sämtliche Bauteile werden auf Echtheit und Konformität geprüft (Anti-Counterfeiting gemäß ZVEI-Leitfaden).

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. DEG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von DEG für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von DEG.
  5. Eine Haftung für den bestimmungsgemäßen Einsatz in sicherheitskritischen Bereichen (Medizintechnik, Luftfahrt, Automotive Safety, Militär) wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. DEG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages von DEG an DEG ab.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer DEG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 9 Exportkontrolle und Compliance

  1. Die gelieferten Produkte können Exportbeschränkungen unterliegen. Der Käufer ist verpflichtet, alle anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften einzuhalten, insbesondere die EG-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie die US-amerikanischen Export Administration Regulations (EAR).
  2. Der Käufer versichert, dass die gelieferten Waren nicht für die Entwicklung, Herstellung oder den Einsatz von Massenvernichtungswaffen verwendet werden.
  3. Bei Lieferungen in Drittländer ist der Käufer für die Einhaltung der Zollvorschriften des Empfängerlandes verantwortlich.
  4. DEG behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, wenn konkrete Hinweise auf eine missbräuchliche oder nicht regelkonforme Verwendung vorliegen.

§ 10 Produktkonformität (RoHS / WEEE / REACH)

  1. Soweit nicht anders angegeben, entsprechen die gelieferten Bauteile den Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Der Käufer ist für die Einhaltung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (Elektroschrott) in seinem Absatzmarkt selbst verantwortlich.
  3. Informationen zu SVHC-Stoffen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden auf Anfrage bereitgestellt.
  4. Abweichende Konformitätsanforderungen (z. B. AEC-Q-Standards für Automotive) sind ausdrücklich bei der Bestellung anzugeben.

§ 11 Datenschutz

Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und -anbahnung verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern der Käufer seinen Sitz in Deutschland hat. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen kann das UN-Kaufrecht auf schriftliche Anfrage einbezogen werden.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Geldern, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. DEG ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


Stand: März 2026 · Digital Electronic Gebert UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Baersdonk 29, 47608 Geldern · HRA 5377 Amtsgericht Kleve · info@deg-germany.com